Bezeichnet alle organisatorischen, baulichen und anlagentechnischen Massnahmen, die die Entstehung und Ausbreitung von Bränden verhindern sollen. Dazu gehört auch die regelkonforme Sicherung von Rohren und Deckendurchführungen.
Brandschutzelemente sorgen mit Hilfe einer Quellstoff-Einlage (im Brandfall aufschäumender Baustoff) dafür, dass Rohre, Entwässerungsleitungen und Bodenabläufe aus Kunststoff im Brandfall sicher verschlossen werden.
Die Feuerwiderstandsklasse eines Bauteils gibt Auskunft darüber, wie lange es einem Brand standhalten kann. Die Klassifizierung erfolgt anhand der DIN 4102-2 oder der DIN EN 13501-2.
Die geringe Aufbauhöhe des Dallmer Brandschutz-Systems schafft die Voraussetzungen für eine fast abstandsfreie Verlegung der Abflussleitung unter der Decke. Generell müssen bei der Montage die zulassungskonformen Einbaubedingungen, die Art des Ablaufs, der Rohrleitung und der Decke beachtet werden.
Brandschutz für Bodenabläufe und Duschrinnen in Betondecken
Im vorbeugenden Brandschutz werden Kunststoffabläufe mit einem senkrechtem Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen. Der Grund: Bricht ein Feuer aus, können sich Flammen, Rauch und Hitze sehr schnell über die Abwasserleitungen ausbreiten und so auch weitere Etagen in Brand setzen. Um das zu verhindern, müssen alle Durchführungen dieser Art fach- und normgerecht gesichert werden.
Ähnliches gilt auch für Flachdächer. Hier kann der Brand über die Dachabläufe auf das Dach überspringen. Mehr zum Thema Brandschutz für Dachabläufe finden Sie hier.
Zur Abschottung von Deckendurchführungen bietet Dallmer werkzeuglos installierbare Brandschutz-Rohbauelemente an. Kernstück dieser Elemente ist eine Brandschutzeinlage bestehend aus einer intumeszierenden Masse (im Brandfall aufschäumender Baustoff), die bei einer Hitzeeinwirkung von ca. 150 °C aufzuschäumen beginnt. Das Volumen des Materials vergrössert sich dabei um das 15- bis 20-Fache. Dadurch wird die Deckendurchführung schnell, zuverlässig und sicher verschlossen. Weder Wärme noch Flammen oder Rauch können sich über diese Durchführung weiter ausbreiten.
1. Feuer erwärmt den im Brandfall aufschäumenden Baustoff (Dämmschichtbildner)
2. Deckendurchführung wird verschlossen
Die Brandschutz-Rohbauelemente werden in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Diese Klassifizierung wird sowohl von der deutschen Norm DIN 4102-2 als auch von der europäischen Norm DIN EN 13501-2 geregelt. In beiden Fällen entscheidet die Dauer, wie lange ein Bauteil dem Feuer widerstehen kann, über seine Einstufung.
| DIN 4102-2 | DIN EN 13501-2 |
Die Normen beschreiben die Feuerwiderstandsfähigkeit eines Bauteils oder Produkts anhand der folgenden Kriterien | F = Feuerwiderstandsdauer | R = Tragfähigkeit (Achtung! Je nach Kontext kann R auch für "Rohrabschottung" stehen) |
Masseinheit | Minuten, es wird immer auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert abgerundet | Minuten |
In welche Klassen teilt man ein | F 30/60/90 | REI 30/60/90/120 EI 30/60/90/120 |
Planer und Architekten müssen darauf achten, Brandschutz-Rohbauelemente auszuwählen, deren Feuerwiderstandsklasse zu der Decke passt, in der das Element eingesetzt wird. Ist die Feuerwiderstandsklasse des Brandschutzelements niedriger, mindert das die Effektivität der Decke. Anders ausgedrückt: Eine widerstandsfähige Decke nützt nichts, wenn sich das Feuer über die Rohre ausbreiten kann. Die folgende Tabelle zeigt, welche Anforderungen die Musterbauordnung und die Landesbauordnung an die Feuerwiderstandsfhigkeit von Bodenabläufen in Abhängigkeit der Gebäudeklasse stellen:
Gebäudeklassen | GK 1 (a + b) | GK 2 | GK 3 | |
OKF = Oberkante Fussboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich | Freistehende Gebäude <= 7 m OKF | Gebäude <= 7 m OKF | Sonstige Gebäude <= 7 m OKF | |
Bauteile in Kellergeschossen (Decken), MBO § 31 (2) | F 30 | F 30 | F 90 | |
Bauteile in Obergeschossen (Decken), MBO § 31 (1) | F 30 | F 30 | F 30 | |
Anforderungen an Bauteile in Obergeschossen (Decken) von "nicht F 30 Ländern" bis zur baurechtlichen Einführung der MBO 2002 | F 30 | F 30 | F 30 |
Gebäudeklassen | GK 4 | GK 5 | Sonderbauten | |
OKF = Oberkante Fussboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich | Gebäude <= 13 m OKF | Sonstige Gebäude <= 22 m OKF |
jeder Höhe und Hochhäuser <= 22 m OKF | |
Bauteile in Kellergeschossen (Decken), MBO § 31 (2) | F 90 | F 90 | F 90 / F 120, 2) | |
Bauteile in Obergeschossen (Decken), MBO § 31 (1) | F 60 / F 90, 3) | F 90 | F 90 | |
Anforderungen an Bauteile in Obergeschossen (Decken) von "nicht F 30 Ländern" bis zur baurechtlichen Einführung der MBO 2002 | F 60 / F 90, 3) | F 90 | F 90, 2) |
Bodenabläufe in F 30 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz
Bodenabläufe mit Anforderungen an den Schallschutz
Bodenabläufe in F 60 / F 90 / F 120 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz
Die in der Übersichtstabelle geforderten Feuerwiderstandsdauern für Bodenabläufe sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Der Nachweis der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer muss über einen Verwendbarkeitsnachweis, z. B. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) geführt werden. Dies gilt auch für Bodenabläufe, die nach europäischen Normen geregelt und in der Bauregelliste dokumentiert sind.
"Bodenabläufe sind nach europäischen Normen geregelte Bauprodukte und benötigen daher für die Funktion als Bodenablauf keine weitere Zulassung. Sobald die Bodenabläufe Vorrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz beinhalten, benötigen diese eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Zur Einhaltung der brandschutztechnischen Schutzziele wird die Ausschreibung von Bodenabläufen in der Qualität R 30/60/90/120 empfohlen. Pro Bodenablauftyp muss eine Übereinstimmungserklärung dem Bauherrn übergeben werden. Bei Durchführungen mit einer abZ / aBG muss ein Typenschild neben dem Bodenablauf an der Deckenunterseite montiert werden." (Zitat Kommentar zur MLAR / LAR, 5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)
Bei Einhaltung der Tabelle werden alle bisherigen und neuen Anforderungen abgedeckt. Der Nachweis der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer muss über einen Verwendbarkeitsnachweis, z. B. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erbracht werden.
Kernbohrung erstellen
Alternativ: Die passende Deckendurchführung aus Styropor
Bodenablauf mit Schallschutzmanschette montieren ...
... und komplettieren
Ein grosser Vorteil des Dallmer Brandschutz-Systems ist die geringe Aufbauhöhe, womit die Voraussetzungen für eine fast abstandfreie Verlegung der Abflussleitungen unterhalb der Decke gegeben sind!
BSM Montagehinweise Bodenabläufe auf Rohdecke: Montagehinweise zur Abschottung von brennbaren Bodenabläufen mit R 30 bis R 90 Brandschutz-Manschetten unterhalb von massiven Decken mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer. Alle Abschottungsvarianten und Beispiele (in Bezug auf die Rohrmanschetten) sind nach den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) für die jeweiligen R 30 bis R 90 Brandschutzmanschetten umzusetzen. Bei Bedarf sind "nicht wesentliche Abweichungen" (siehe Grafik) von der abZ/aBG zu dokumentieren und vom Inhaber der Zulassung bestätigen zu lassen. Für wesentliche Abweichungen von der abZ/aBG sind Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) zu beantragen.
Anschlussleitungen unterhalb der Decke müssen komplett als nicht brennbares Rohr mit nicht brennbarer Befestigung geführt werden, da sonst der Verlust des Raumabschlusses an der Anschlussleitung nicht zu verhindern ist. Das gilt auch für die Anschlüsse bei Deckendurchführungen. Übergangsstücke aus brennbaren Baustoffen sind zulässig, wenn die Bodenabläufe in R 30/60/90 Qualität ausgeführt sind.
Wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU).
Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäss MBO vorgegebenen (Brand-) Schutzziele erreicht werden können. Sie dient als Richtlinie für die Planung und Verlegung von Rohrleitungen und Abläufen im vorbeugenden Brandschutz. Die LAR ist die im jeweiligen Bundesland baurechtlich bekannt gemachte Fassung. In der LAR werden die Anforderungen an Rohrleitungen einschliesslich der erforderlichen Befestigungen und Dämmstoffe im Zusammenhang mit der Verlegung in Rettungswegen beschrieben. Die LAR soll den vorbeugenden Brandschutz bei Leitungsanlagen verbessern und alle Beteiligten dabei unterstützen, das Gebäude in einem angemessenen und vertraglichen Sicherheitsstandard zu errichten. Die LAR definiert ebenso die Ausführungsgrundsätze für die Durchdringung einer Rohrleitung oder eines Boden- bzw. Deckenablaufs in senkrechter Ausführung durch eine feuerbeständige Wand oder Decke. Danach sind Wand- und/oder Deckendurchführungen in Verbindung mit nationalen Verwendbarkeitsnachweisen (abZ / abP / aBG) in R 30/60/90/120-Qualität auszuführen.
Bezieht sich auf die Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden und gibt u. a. vor, wie die Entwässerungsanlagen geplant und errichtet werden müssen, damit ein sicherer Schutz gegen Brandübertragungen gewährleistet ist. In Bauwerken, wo Rohrleitungen durch Wände und Decken mit besonderen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstandes geführt werden, müssen besondere Vorkehrungen in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Vorschriften getroffen werden.
Bezieht sich auf das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen. Diese Norm definiert die Feuerwiderstandsklassen, welche Baustoffe im Bereich der Haustechnik verwendet werden dürfen und wie die Bauteile sowie Baustoffe geprüft werden.
Europäische Norm zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Hat auf europäischer Ebene eine ähnliche Funktion wie die DIN 4102 auf deutscher.
Zum Brandschutz gehören alle Massnahmen, die zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden beitragen. Da dies ein weites und komplexes Feld ist, werden die verschiedenen Arten des Brandschutzes in folgende Kategorien unterteilt:
Anhand der DIN 4102 oder der DIN EN 13501 werden Bauprodukte in verschiedene Klassen eingeteilt, abhängig davon, wie lange sie ihre Funktionsfähigkeit unter Hitzeeinwirkung behalten.
Stand: Mai 2021