Im vorbeugenden Brandschutz werden Kunststoffabläufe mit einem senkrechten Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen. Bei Flachdächern kann sonst der Brand über die Dachabläufe auf das Dach überspringen. Um das zu verhindern, müssen alle Durchführungen dieser Art fach- und normgerecht gesichert werden.
Ähnliches
gilt auch für Bodenabläufe. Hier können sich Flammen und Rauch sehr schnell über die Abwasserleitungen ausbreiten und so auch weitere Etagen in Brand setzen. Mehr zum Thema Brandschutz für Bodenabläufe
finden Sie hier.
Brandschutz für Dachabläufe in Betondecken
Brandschutz für Dachabläufe in Stahltrapezprofildächern
Brandschutz-Rohbauelement 1 mit Dachablauf 62 DallBit, Aufstockelement 630 DallBit und Edelstahl-Laubfangkorb
1. F 30/60/90 Anforderung
2. Anforderungen nach DIN 18234 (≥ 2500
m2)
Werden die Dachabläufe und Dachdurchdringungen in Decken mit Anforderungen an eine Feuerwiderstandsdauer (F 30/60/90) im Abstand bis 5 m von einer aufgehenden Außenwand mit Öffnungen, z. B. Türen und Fenster, eingebaut, dann ist mit einer Brandbeanspruchung von oben und unten zu rechnen. Die Feuerwiderstandsdauer der Durchführung muss der Feuerwiderstandsdauer des Bauteils entsprechen.
Brandschutz für Dachabläufe in Betondecken R 30/60/90/120
Dallmer bietet ein Brandschutz-System für Flachdächer bestehend aus einem speziellen Brandschutz-Rohbauelement, in das ein Standard-Dachablauf 62 DN 70 mit Laubfang eingesetzt wird. Das Brandschutz-System wurde vom Materialprüfungsamt NRW geprüft und unter der Nr. Z-19.17-1800 vom DIBt bauaufsichtlich zugelassen. Es gewährleistet eine sichere Brandschutzlösung R 30/60/90 mit Dachabläufen ohne Sperrwasser für massive Flachdächer und ist mit allen gängigen Dachabdichtungen kompatibel.
Die geprüften Dallmer Brandschutzelemente für Flachdachabläufe bieten:
Brandschutz mit Dachablauf
abZ Z-19.17-1800
Brandschutzelement 11 Stahltrapez mit Dachablauf 62 PVC und Aufstockelement 630 PVC
Dallmer-Brandschutzelemente für Stahltrapezprofildächer sind erfolgreich geprüft gemäß DIN 18234/IndBauRL an der Forschungsstelle für Brandschutztechnik, Karlsruher Institut für Technologie.
Im Industriebau werden bei großen Dachflächen häufig Stahltrapezkonstruktionen eingesetzt. Sie sind leicht, flexibel, unkompliziert in der Handhabung und ermöglichen schnelles Bauen. Was den Brandschutz betrifft, so unterliegen sie auf Grund ihrer geometrischen Eigenschaften besonderen Bestimmungen. Diese sind in der Industriebaurichtlinie DIN 18234 geregelt und gelten damit als allgemein verbindlich. Die Risikobewertung erfolgt in diesen Fällen durch eine Systemprüfung des gesamten Dachaufbaus und nicht nur unter Betrachtung der einzelnen Baustoffe oder Bauteile.
Besonderes Augenmerk ist dabei auf Durchdringungen wie z. B. Dachabläufe zu richten, um eine Brandausbreitung über das Dach zu verhindern. Speziell für diese Dachaufbauten gibt es das Brandschutzelement Stahltrapez 12, das in der Stahltrapezkonstruktion hängt. So können die Dämmstoffe an das Ablaufgehäuse anschließen. Die Funktionselemente in Anlehnung an abZ-Nr. 2-19.17-1800 enthalten einen Quellstoff, der im Brandfall die Dachdurchführung verschließt und zuverlässig nach unten abschottet.
Hinweis: Wichtig für den Dachhandwerker: In Kombination mit dem Brandschutzelement Stahltrapez können unsere Kunststoff-Dachablaufe 62 und Super-Drain 62 zur Dachentwässerung unter Einhaltung der Baubestimmungen zum Brandschutz auch auf Leichtbaudächern eingesetzt werden. Mit den geprüften und zugelassenen Dallmer-Systemen ist der Planer und Verarbeiter jedenfalls immer auf der sicheren Seite.
Die IndBauRL regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz von allen Industriebauten. Mit der Veröffentlichung in den einzelnen Bundesländern im Bereich der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) wird die IndBauRL allgemein verbindlich.
Mindestanforderungen an den Brandschutz nach der Industriebaurichtlinie insbesondere an:
Hinweis: Industriebauten, die den Anforderungen dieser Richtlinie entsprechen, erfüllen die Schutzziele der Musterbauordnung MBO §14.
Anforderungen an Brandschutzrohrdurchführungen
Besonderes Augenmerk ist zudem auf die Dachdurchdringungen (Dachablauf) von Trapezflachdächern zu legen. Hier ist es notwendig, den Eintritt von Flammen und Gasen in den Profilhohlraum zu verhindern. Bei einer Brandbeanspruchung von der Dachunterseite kommt es bei einer unsachgemäß ausgeführten Dachdurchdringung zu einer Brandweiterleitung im Dachaufbau. Die DIN 18234 definiert den baulichen Brandschutz großflächiger Dächer bei Beanspruchung von unten.
DIN 18234:2003-9
Bei brennbaren Durchführungen müssen unterhalb der Decke Brandschutzmanschetten montiert werden, damit ein Durchbrennen im Dachbereich verhindert wird. Bei Trapezblechdächern sind Formstücke aus Mineralfaserbaustoffen, Schmelzpunkt > 1000°C, Raumgewicht ca. 150 kg/m³, und ein Halteblech im Bereich der Durchführung zu montieren.
Hinweis zu DIN 18234 / DIN 4102:
Die Montage von
Brandschutzmanschetten zugelassen nach DIN 4102 in Massivdecken kann
nicht zum sicheren Verschluss von Dachdurchdringungen nach DIN 18234-2
eingesetzt werden: Im Brandszenario nach DIN 18234-3 wird eine
Beflammungskurve eingestellt, die hinsichtlich der Brandeinwirkung in
den ersten 20 Min. schärfer als die ETK (Einheitstemperaturkurve) nach
DIN 4102-2 zu bewerten ist.
Verwendung von Brandschutzmanschetten (BSM):
Für
einen sicheren Nachweis ist eine zusätzliche Brandprüfung nach DIN
18234 erforderlich. Der Dallmer Dämmstoffbildner ist nach DIN 4102 in
Betondecken und nach DIN 18234 für Trapezblechdächer geprüft!
Erfolgreiche Prüfung gemäß DIN 18234 / IndBauRL an der Forschungsstelle für Brandschutztechnik, Karlsruher Institut für Technologie
Y = Grad Celsius
X = Zeit in Min.
DIN 18234
ETK nach DIN 4102 (Einheitstemperaturkurve)
Montagehinweis: Die Aufdachdämmung im Bereich der Durchführung muss in nicht brennbarer Qualität z. B. Mineralfaserdämmungen, Schmelzpunkt >1000°C oder Phenolharzschaum nach DIN 18164-1 ausgeführt werden. Dabei ist eine Fläche von 1 m² vorzusehen. Die Durchdringung ist mittig anzuordnen. Andere Baustoffe sind zulässig, wenn ein sicherer Verwendbarkeitsnachweis erbracht wird.
Industriebaurichtlinie
Die IndBauRL regelt die Mindestanforderungen an den Brandschutz von allen Industriebauten.
Musterbauordnung
Wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU).
Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen
Die MVV TB stellt eine wichtige Ergänzung zu den Landesbauordnungen (LBO) dar. Die Landesbauordnungen regeln Planung, Bemessung und Ausführung von Bauwerken sowie die Verwendung von Bauprodukten. Dazu formulieren sie allgemeine Anforderungen, die durch die MVV TB konkretisiert und durch die Bezugnahme auf einschlägige technische Regeln verdeutlicht werden.
Die DIN 18234 definiert den baulichen Brandschutz großflächiger Dächer bei Beanspruchung von unten. Die DIN 18234 gliedert sich in vier Teile:
Bezieht sich auf das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen. Diese Norm definiert die Feuerwiderstandsklassen, welche Baustoffe im Bereich der Haustechnik verwendet werden dürfen und wie die Bauteile sowie Baustoffe geprüft werden.
Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden beitragen. Da dies ein weites und komplexes Feld ist, werden die verschiedenen Arten des Brandschutzes in folgende Kategorien unterteilt:
Anhand der DIN 4102 oder der DIN EN 13501 werden Bauprodukte in verschiedene Klassen eingeteilt, abhängig davon, wie lange sie ihre Funktionsfähigkeit unter Hitzeeinwirkung behalten.
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Stand: Juni 2024
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