Brandschutz für Bodenabläufe und Duschrinnen in Betondecken
Im vorbeugenden Brandschutz werden Kunststoffabläufe mit einem senkrechtem Ablaufstutzen als Rohr- bzw. Deckendurchführungen angesehen, die abgeschottet werden müssen. Der Grund: Bricht ein Feuer aus, können sich Flammen, Rauch und Hitze sehr schnell über die Abwasserleitungen ausbreiten und so auch weitere Etagen in Brand setzen. Um das zu verhindern, müssen alle Durchführungen dieser Art fach- und normgerecht gesichert werden.
Ähnliches gilt auch für Flachdächer. Hier kann der Brand über die Dachabläufe auf das Dach überspringen. Mehr zum Thema Brandschutz für Dachabläufe finden Sie hier.
Zur Abschottung von Deckendurchführungen bietet Dallmer installationsfertige Brandschutzelemente an. Kernstück dieser Elemente ist eine Brandschutzeinlage bestehend aus einer intumeszierenden Masse (im Brandfall aufschäumender Baustoff), die bei einer Hitzeeinwirkung von ca. 150 °C aufzuschäumen beginnt. Das Volumen des Materials vergrößert sich dabei um das 15- bis 20-Fache. Dadurch wird die Deckendurchführung schnell, zuverlässig und sicher verschlossen. Weder Wärme noch Flammen oder Rauch können sich über diese Durchführung weiter ausbreiten.
1. Feuer erwärmt den im Brandfall aufschäumenden Baustoff (Dämmschichtbildner)
2. Deckendurchführung wird verschlossen
Aufbau Bodenablauf mit Brandschutzelement
1. Aufsatz DallDrain Select
2. Herausnehmbarer, zweiteiliger Geruchs- und Reinigungsverschluss,
Sperrwasserhöhe 50 mm (gemäß DIN EN 1253)
3. Dichtmanschette für Abdichtungen (gemäß DIN 18534)
4. Aufstockelement DallDrain für Dämmung und Estrich 120 – 290 mm
5. Ablaufgehäuse DallDrain mit Ablaufstutzen senkrecht
6. Brandschutzelement
Die Brandschutzelemente werden in unterschiedliche Feuerwiderstandsklassen eingeteilt. Diese Klassifizierung wird sowohl von der deutschen Norm DIN 4102-2 als auch von der europäischen Norm DIN EN 13501-2 geregelt. In beiden Fällen entscheidet die Dauer, wie lange ein Bauteil dem Feuer widerstehen kann, über seine Einstufung.
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DIN 4102-2 |
DIN EN 13501-2 |
Die Normen beschreiben die Feuerwiderstandsfähigkeit eines Bauteils oder Produkts anhand der folgenden Kriterien |
F = Feuerwiderstandsdauer |
R = Tragfähigkeit (Achtung! Je nach Kontext kann R auch für "Rohrabschottung" stehen) |
Maßeinheit |
Minuten, es wird immer auf den nächsten durch 30 teilbaren Wert abgerundet |
Minuten |
In welche Klassen teilt man ein |
F 30/60/90 |
REI 30/60/90/120 EI 30/60/90/120 |
Planer und Architekten müssen darauf achten, Brandschutzelemente auszuwählen, deren Feuerwiderstandsklasse zu der Decke passt, in der das Element eingesetzt wird. Ist die Feuerwiderstandsklasse des Brandschutzelements niedriger, mindert das die Effektivität der Decke. Anders ausgedrückt: Eine widerstandsfähige Decke nützt nichts, wenn sich das Feuer über die Rohre ausbreiten kann. Die folgende Tabelle zeigt, welche Anforderungen die Musterbauordnung und die Landesbauordnung an die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bodenabläufen in Abhängigkeit von der Gebäudeklasse stellen:
Gebäudeklassen | GK 1 (a + b) | GK 2 | GK 3 | GK 4 | GK 5 | Sonderbauten | |
OKF = Oberkante Fußboden von Aufenthaltsräumen ab Oberkante Erdreich |
Freistehende Gebäude <= 7 m OKF |
Gebäude <= 7 m OKF |
Sonstige Gebäude <= 7 m OKF |
Gebäude <= 13 m OKF |
Sonstige Gebäude <= 22 m OKF |
jeder Höhe und Hochhäuser <= 22 m OKF |
|
Bauteile in Kellergeschossen (Decken), MBO § 31 (2) | F 30, 1) |
F 30, 1) |
F 90 |
F 90 |
F 90 |
F 90 / F 120, 2) |
|
Bauteile in Obergeschossen (Decken), MBO § 31 (1) | F 30, 1) |
F 30, 1) |
F 30 |
F 60 / F 90, 3) |
F 90 |
F 90, 2) |
1) Nach § 40 werden bei der Gebäudeklasse GK 1 und GK 2 keine Anforderungen an die Abschottung von Bodenabläufen innerhalb von Wohnungen und Nutzungseinheiten gestellt.
2) In Sonderbauten gelten differenzierte Anforderungen. Details sind den Sonderbauordnungen und dem spez. Brandschutzkonzept als Bestandteil der Baugenehmigung zu entnehmen.
3) Abschottungen für hoch feuerhemmende Bauteile sind zur Zeit im Markt nicht verfügbar, deshalb Abschottungen für feuerbeständige Bauteile einbauen.
Bodenabläufe in F 30 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz
Bodenabläufe mit Anforderungen an den Schallschutz
Bodenabläufe in F 60 / F 90 / F 120 Bauteilen mit Anforderungen an den Schall- und Brandschutz
Die in der Übersichtstabelle geforderten Feuerwiderstandsdauern für Bodenabläufe sind bei der Planung und Ausführung zu berücksichtigen. Der Nachweis der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer muss über einen An- / Verwendbarkeitsnachweis, z. B. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) geführt werden. Dies gilt auch für Bodenabläufe, die nach europäischen Normen geregelt und in der Bauregelliste dokumentiert sind.
"Bodenabläufe sind nach europäischen Normen geregelte Bauprodukte und benötigen daher für die Funktion als Bodenablauf keine weitere Zulassung. Sobald die Bodenabläufe Vorrichtungen für den vorbeugenden Brandschutz beinhalten, benötigen diese eine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG). Zur Einhaltung der brandschutztechnischen Schutzziele wird die Ausschreibung von Bodenabläufen in der Qualität R 30/60/90/120 empfohlen. Pro Bodenablauftyp muss eine Übereinstimmungsbestätigung dem Bauherrn übergeben und ein Typenschild neben dem Bodenablauf an der Deckenunterseite montiert werden." (Zitat Kommentar zur MLAR/LAR, 5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)
Hinweis: Bei Einhaltung der Tabelle werden alle bisherigen und neuen Anforderungen abgedeckt. Der Nachweis der jeweiligen Feuerwiderstandsdauer muss über einen Verwendbarkeitsnachweis, z. B. ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP), eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) oder eine allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) erbracht werden.
Tiefgaragen innerhalb von Gebäuden entsprechend der MBO und den Landesbauordnungen
Hinweis: Bei Verlegung von Rohrleitungen in Tiefgaragen sind brennbare oder nicht brennbare Rohre zulässig. Die Abschottung von Leitungsdurchführungen durch Bauteile mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer muss gemäß MLAR/LAR, Abschnitt 4 erfolgen.
Hinweis: Für den Innen- und Außenbereich in Kombination mit Gussasphalt gemäß abZ-Nr. Z-19.17-1547 einsetzbar.
Kernbohrung erstellen
Bodenablauf mit Brandschutzelement in Kernbohrung setzen ...
Die integrierte Rauchgasdichtung schließt selbsttätig den Spalt zwischen Brandschutzelement und Wandung ab.
... und fertig montieren.
Hinweis: Ein großer Vorteil des Dallmer Brandschutz-Systems ist die geringe Aufbauhöhe, womit die Voraussetzungen für eine fast abstandfreie Verlegung der Abflussleitungen unterhalb der Decke gegeben sind!
BSM Montagehinweise Bodenabläufe auf Rohdecke: Montagehinweise zur Abschottung von brennbaren Bodenabläufen mit R 30- bis R 90-Brandschutzmanschetten unterhalb von massiven Decken mit Anforderungen an die Feuerwiderstandsdauer. Alle Abschottungsvarianten und Beispiele (in Bezug auf die Rohrmanschetten) sind nach den Vorgaben der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (abZ) bzw. allgemeinen Bauartgenehmigungen (aBG) für die jeweiligen R 30- bis R 90-Brandschutzmanschetten umzusetzen. Bei Bedarf sind "nicht wesentliche Abweichungen" (siehe Grafik) von der abZ/aBG zu dokumentieren und vom Errichter bzw. Inhaber der Zulassung bestätigen zu lassen. Für wesentliche Abweichungen von der abZ/aBG sind Zustimmungen im Einzelfall (ZiE) bzw. vorhabenbezogene Bauartgenehmigungen (vBG) zu beantragen.
Senkrechter Rohranschluss mit Brandschutzmanschette (BSM)
Die Abschottung von brennbaren Bodenabläufen mit R 30/60/90 Brandschutzmanschetten ist nur zulässig, wenn sich der Rohranschluss innerhalb der zulassungskonformen Mindestunterdeckung von ≥ 150 mm befindet. Bei Bauteildicken < 150 mm zwischen Unterkante Bodenablauf und Oberkante Brandschutzmanschette ist eine Abschottung mit BSM nicht zulässig.
Hinweis: Nur zulässig, wenn eine Unterdeckung des Bodenablaufs bzw. eine Überdeckung oberhalb der BSM von ≥ 150 mm vorhanden ist.
Waagerechter Rohranschluss mit R 30/60/90-Brandschutzmanschette (BSM)
Der Einbau von brennbaren Bodenabläufen ist nur zulässig, wenn die Mindestunterdeckung eingehalten wird. Das Bauteil unterhalb des Bodenablaufes muss mindestens der geforderten Feuerwiderstandsdauer entsprechen und über eine abZ/aBG nachgewiesen werden.
Senkrechter Einbau mit R 30/60/90/120 Dallmer Brandschutzelement
Der Einbau wurde unter Beachtung der zulassungskonformen Einbaubedingungen als allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ) bzw. allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) vom DIBt, Berlin bestätigt.
Anschlussleitungen unterhalb der Decke müssen komplett als nicht brennbares Rohr mit nicht brennbarer Befestigung geführt werden, da sonst der Verlust des Raumabschlusses an der Anschlussleitung nicht zu verhindern ist. Das gilt auch für die Anschlüsse bei Deckendurchführungen. Übergangsstücke aus brennbaren Baustoffen sind zulässig, wenn die Bodenabläufe in R 30/60/90-Qualität ausgeführt sind.
Einbaubeispiel eines R 30/60/90/120 Dallmer Bodenablaufs in Verbindung mit nicht brennbaren Entwässerungsleitungen z. B. SML-Schmutzwasserleitung. Die Abschottung der nichtbrennbaren Entwässerungsleitung muss in R 30/60/90/120-Qualität oder nach den Erleichterungen der MLAR/LAR, Abschnitt 4.3 erfolgen.
Einbaubeispiel eines R 30/60/90/120 Dallmer Bodenablaufes in Verbindung mit brennbaren Entwässerungsleitungen. Die Abschottung der brennbaren Entwässerungsleitung muss in R 30/60/90-Qualität mit Brandschutzmanschetten auf Grundlage einer allgemeinen Bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) oder einer allgemeinen Bauartgenehmigung (aBG) erfolgen.
Die Anforderungen an die brandschutztechnische Funktion der Abschottung von Bodenabläufen werden in der Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie (MLAR) und den auf dieser Basis in den Bundesländern baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien (LAR) geregelt.
"Bodenabläufe sind nach DIN EN 12056 Bestandteil der Abwasseranlage. Aus diesem Grund gelten die identischen Anforderungen an die Abschottung wie bei Rohrdurchführungen, die in den baurechtlich eingeführten Leitungsanlagen-Richtlinien unter Abschnitt 4 der MLAR/LAR beschrieben sind. Eine besondere Benennung in der MLAR/LAR ist somit nicht erforderlich." (Zitat aus der Dokumentation von Dipl.-Ing. Manfred Lippe zur Abschottung von Bodenabläufen)
Die brandschutztechnischen Anforderungen der Leitungsanlagen-Richtlinien an die Feuerwiderstandsdauer müssen demzufolge auch bei Bodenabläufen zwingend eingehalten werden.
Dallmer bietet durch die besondere Konstruktion der brandschutztechnisch geschützten Bodenabläufe eine Vielzahl von Anschlussmöglichkeiten zu den marktüblichen Entwässerungssystemen.
mit abZ: Z-19.17-1543 und
aBG: Z-19.53-2624
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Da sich die Bautätigkeit inzwischen sehr stark auch auf den Aufgabenbereich "Bauen im Bestand" und "Sanierung von Bestandsbauten" konzentriert, müssen für die Planung und Ausführung von Leitungsanlagen Konzepte für Bestandsdecken entwickelt werden. Die folgenden Darstellungen sollen bei der Umsetzung im bauaufsichtlich geregelten Bereich und in der Praxis Empfehlungen geben.
Leitungsführungen und Abschottungen bei Sonder- / Bestandsdecken
Es gibt eine Vielzahl von Geschossdecken – insbesondere in Bestandsbauten, die durch den Anwendungsbereich bauaufsichtlich nachgewiesener Abschottungsmaßnahmen (abZ / aBG) im Hinblick auf den Einbau in Sonderdecken nicht ausreichend abgedeckt sind. Als Beispiele werden genannt:
Innerhalb einer "F 30/60/90-Auslaibung und Ausmörtelung" können alle Dallmer Brandschutzelemente eingebaut werden. Die Auslaibung und Ausmörtelung stellt dabei den Durchbruch innerhalb der Sonderdecke dar.
mit abZ: Z-19.17-1543 und
aBG: Z-19.53-2624
*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)
mit abZ: Z-19.17-1543 und
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*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)
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*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)
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*Abweichender Einbau des Bodenablaufes in einer massiven Deckenausmörtelung innerhalb von Sonderdecken entsprechend den Einbauvorschlägen des Kommentars zur MLAR/LAR (5. aktualisierte Auflage der Autoren Lippe, Czepuck, Möller, Reintsema)
mit abZ: Z-19.17-1543 und
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Musterbauordnung
Wird herausgegeben von der Arbeitsgemeinschaft der für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Länder (ARGEBAU).
Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie, herausgegeben von der ARGEBAU, veröffentlicht über das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt)
Mit der MLAR wird erläutert, wie die gemäß MBO vorgegebenen (Brand-) Schutzziele erreicht werden können. Sie dient als Richtlinie für die Planung und Verlegung von Rohrleitungen und Abläufen im vorbeugenden Brandschutz. Die LAR ist die im jeweiligen Bundesland baurechtlich bekannt gemachte Fassung. In der LAR werden die Anforderungen an Rohrleitungen einschließlich der erforderlichen Befestigungen und Dämmstoffe im Zusammenhang mit der Verlegung in Rettungswegen beschrieben. Die LAR soll den vorbeugenden Brandschutz bei Leitungsanlagen verbessern und alle Beteiligten dabei unterstützen, das Gebäude in einem angemessenen und vertraglichen Sicherheitsstandard zu errichten. Die LAR definiert ebenso die Ausführungsgrundsätze für die Durchdringung einer Rohrleitung oder eines Boden- bzw. Deckenablaufs in senkrechter Ausführung durch eine feuerbeständige Wand oder Decke. Danach sind Wand- und/oder Deckendurchführungen in Verbindung mit nationalen Verwendbarkeitsnachweisen (abZ / abP / aBG) in R 30/60/90/120-Qualität auszuführen.
Bezieht sich auf die Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden und gibt u. a. vor, wie die Entwässerungsanlagen geplant und errichtet werden müssen, damit ein sicherer Schutz gegen Brandübertragungen gewährleistet ist. In Bauwerken, wo Rohrleitungen durch Wände und Decken mit besonderen Anforderungen bezüglich des Feuerwiderstandes geführt werden, müssen besondere Vorkehrungen in Übereinstimmung mit den nationalen und internationalen Vorschriften getroffen werden.
Bezieht sich auf das Brandverhalten von Bauteilen und Baustoffen. Diese Norm definiert die Feuerwiderstandsklassen, welche Baustoffe im Bereich der Haustechnik verwendet werden dürfen und wie die Bauteile sowie Baustoffe geprüft werden.
Europäische Norm zur Klassifizierung von Bauprodukten und Bauarten zu ihrem Brandverhalten. Hat auf europäischer Ebene eine ähnliche Funktion wie die DIN 4102 auf deutscher.
Zum Brandschutz gehören alle Maßnahmen, die zur Verhinderung und Bekämpfung von Bränden beitragen. Da dies ein weites und komplexes Feld ist, werden die verschiedenen Arten des Brandschutzes in folgende Kategorien unterteilt:
Anhand der DIN 4102 oder der DIN EN 13501 werden Bauprodukte in verschiedene Klassen eingeteilt, abhängig davon, wie lange sie ihre Funktionsfähigkeit unter Hitzeeinwirkung behalten.
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Stand: Juni 2024
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